Leitbild

Wohlfühlen durch gelungenes Lernen

Unsere Pädagogischen Grundsätze

  • Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Schülerschaft

Im Bildungs- und Erziehungsprozess berücksichtigt das Pädagogenteam die besonderen Bedürfnisse der Schüler*innen mit umfänglichen, schwerwiegenden und langandauernden Beeinträchtigungen im schulischen Lernen, in der Leistung sowie im Lern- und Sozialverhalten. Ziel der Arbeit ist es, den Schüler*innen trotz ihrer vielfältigen Schädigungen Erfolge im Lernen zu ermöglichen und durch vielseitige Methoden und Handreichungen persönliche Stärken und Potentiale zu erkennen und zu entwickeln.

  • Sonderpädagogische Förderung

Die sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht der Schülerschaft auf eine ihren Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Sie bereitet die Kinder und Jugendlichen darauf vor, weitgehend selbständig ihr Leben in Familie und Gesellschaft und in einer immer differenzierteren Berufs- und Arbeitswelt zu bewältigen.

Im Mittelpunkt der sonderpädagogischen Förderung steht die freie Entfaltung der individuellen Fähigkeiten und der Lern- und Leistungsmöglichkeiten der Schüler.

  • Der Unterricht an der Schule „Am Neuhaus“ berücksichtigt eine besondere didaktisch- methodische Planung und setzt folgende sonderpädagogische Prinzipien um:
  1. Anschauung
  2. Selbsttätigkeit
  3. Ganzheit
  4. Wiederholung
  5. Methodik der kleinen Schritte
  6. Differenzierung
  7. Handlungsorientierung
  8. Bewegungserziehung
  9. Individuelle, individualisierte Förderung und Motivation
  • Die sonderpädagogische Förderung findet auch in den individuellen Förderplänen der Schüler*innen Ausdruck und umfasst die Bereiche Sprache, Kognition und Verhalten.
  • Aktive Teilnahme am Leben- lebenspraktische Befähigung

Gegenüber den Kindern und Jugendlichen, sowie deren Elternhäusern steht das Pädagogenteam in der Pflicht, eine solide Bildung und Erziehung auf der Grundlage des Rahmenlehrplanes zu gewährleisten, um die Schülerschaft nach der Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht erfolgreich ins Berufsleben eingliedern zu können und ihnen somit eine aktive Teilnahme am Leben zu ermöglichen.

  • Zusammenarbeit Schule- Elternhaus- Heime- Institutionen, Kooperationspartner

Entsprechend des Schulgesetzes übernehmen alle an der Bildung und Erziehung Beteiligten Verantwortung für den Lern- und Lebensort Schule.

Die Schule bereitet die Jugendlichen darauf vor, überwiegend selbständig ihr Leben zu bewältigen.

Dabei ist eine gute wertschätzende Zusammenarbeit zwischen den Pädagogen, den Schülerinnen und Schülern, den Eltern, den Erziehern der Heime, den Institutionen und Kooperationspartnern unerlässlich. Dieser Prozess wird durch den Bereich Schulsozialarbeit unterstützt.